Hohes Kreuz 11
85072 Eichstätt
EU-Verbraucher-Schlichtungsstelle:
Wir sind verpflichtet, Sie über den Link zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 zu informieren
Abschluss des Vertrages
Zwischen dem Gast und dem Wellnesshotel Schönblick Eichstätt kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und vom Wellnesshotel Schönblick Eichstätt zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt Reservierungen schriftlich bestätigt und / oder eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
Wird für die Reservierung vom Wellnesshotel Schönblick Eichstätt eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hier für von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Wellnesshotel Schönblick Eichstätt bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.
Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt zulässig.
An- und Abreise
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt über die Zimmer anderweitig verfügen.
Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines vom Wellnesshotel Schönblick Eichstätt akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
Leistungen
Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
Liegt der Vereinbarung eine Halbpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Abendessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
Zahlung
Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.
Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt eine Zwischenrechnung erstellen.
Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Wellnesshotel Schönblick Eichstätt vorbehalten.
Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich Erfüllungshalber.
Stornierungen
Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 22. Tage vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 21. und 15. Tag vor dem Anreisetermin berechnet das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt 50 % des Arrangementpreises, bei solchen zwischen dem 14. und 4. Tag vor der Anreise 70 % des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem Anreisetermin 80 % des selben. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 90 % des Preises fällig.
Logis bis 4 Zimmer: eine Stornierung ist bis zum 3. Tag vor der Anreise bis 18:00 Uhr kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 3. Tag vor der Anreise nach 18:00 oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, werden 80% des Preises für die gesamte Reservierung (Übernachtung für den gesamten Zeitraum und Frühstück) berechnet. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstigen Großveranstaltungen in der Region. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 10. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt 80 % des Preises für die gesamte Reservierung (Übernachtung für den gesamten Zeitraum und Frühstück)für den gebuchten Zeitraum.
Logis ab 4 Zimmern (Gruppen-Arrangement). Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vor der Anreise, werden 20 % des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 80 % desselben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise 90 % des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig.
Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:
über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,
29. bis zum 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten,
14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,
7. bis 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,
binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
Haftung
Der Gast oder der Veranstalter haften dem Wellnesshotel Schönblick Eichstätt für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
Das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
Das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt oder sein Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurde dem Wellnesshotel Schönblick Eichstätt gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem vom Wellnesshotel Schönblick Eichstätt bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung des Wellnesshotel Schönblick Eichstätt von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung vom Wellnesshotel Schönblick Eichstätt wird ausgeschlossen.
Kündigung
Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Wellnesshotel Schönblick Eichstätt außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Hat das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Wellnesshotel Schönblick Eichstätt in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Wellnesshotel Schönblick Eichstätt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
Sonstiges
Kinder sind in unserem Hotel herzlich Willkommen. Zu beachten gilt jedoch, dass es eine strenge Altersbeschränkung (ab 16 Jahren) für die Nutzung des Wellness- und Poolbereiches gibt.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung vom Wellnesshotel Schönblick Eichstätt und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Restaurant, Bar, Club, Sauna etc. dürfen Tiere nur nach Absprache mitgenommen werden.
Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Wellnesshotel Schönblick Eichstätt ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt. Überlassene Räume sind vom Besteller und seinen Gästen pfleglich zu behandeln, verursachte Schäden sind im vollen Umfang zu ersetzen.
Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Wellnesshotel Schönblick Eichstätt schriftlich bestätigt worden sind.
Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.
Stand: 11. Februar 2014