Nach dem aktuellen Rahmenhygienekonzept ist bei Anreise die Vorlage eines negativen Corona-Test verpflichtend.
Folgende Möglichkeiten sind gegeben:
- PCR-Tests können z. B. in lokalen Testzentren und bei niedergelassenen Ärzten erfolgen. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch des Betriebes Ihnen vorzulegen ist; der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
- Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Dies ist grundsätzlich bei lokalen Testzentren, niedergelassenen Ärzten, Apotheken und den vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen möglich. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch des Betriebes Ihnen vorzulegen ist. Der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor dem Besuch des Betriebes vorgenommenen worden sein. Selbstverständlich dürfen Sie nur negativ getestete Personen einlassen.
- Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen. Ebenso benötigen Geschäftsreisende keinen Test-Nachweis.
Leider sind wir als Gastgeber verpflichtet, Gäste die ohne gültigen negativen Test-Nachweis anreisen, abzuweisen.
Liebe Gäste, wir können es kaum erwarten Sie bei uns zu empfangen und wünschen Ihnen bis dahin ALLES GUTE und VIEL GESUNDHEIT!
Herzlichst,
Ihr Schönblick-Team